Brunnen und Wasserschutzgebiete

Brunnen erschließen seit Anbeginn der menschlichen Zivilisation das Grundwasser als Wasserquelle.
Grundwasser entsteht durch das Versickern von Regen und Oberflächenwasser in tiefere Bodenschichten. Dabei wird das Wasser einerseits gefiltert und gereinigt und andererseits lösen sich Mineralstoffe im Wasser und reichern sich darin an. Die Qualität des Grundwassers ist sehr unterschiedlich und abhängig von der Ausgangsqualität des versickerten Wassers sowie der Art und Beschaffenheit des Bodens, seiner Tiefe und der Dauer des Versickerungsprozesses. Verallgemeinert kann man sagen: je tiefer ein Brunnen und je älter das damit erschlossene Wasser, desto besser die Wasserqualität.

Für den Erhalt der Qualität des Grundwassers ist es einerseits wichtig, dass sich keine Schadstoffe im Sickerwasser befinden und anderseits der Boden so beschaffen bleibt, dass seine Filterfunktion gewährleistet ist. Um das sicherzustellen sind jedem der öffentlichen Wasserversorgung dienenden Brunnen Wasserschutzzonen zugeordnet:

Schutzzone 1

Der Fassungsbereich, also das Brunnenhaus und ein bis zu 20 m umfassender Bereich um dieses Gebäude. In dieser Zone dürfen keine Maßnahmen vorgenommen werden, die das Grundwasser kontaminieren könnten. Dieser Bereich darf auch nur von unseren Mitarbeitern betreten werden.

Schutzzone 2

In der Zone 2 darf nicht gebaut und nur eingeschränkt Landwirtschaft betrieben werden.

Schutzzone 3

In der Zone 3 darf mit Einschränkungen gebaut und Landwirtschaft betrieben werden. Grundsätzlich gilt aber, dass keine Stoffe auf und in das Land eingebracht werden dürfen, die gefährdend auf den Wasserkörper wirken können.

Der Schutz des Grundwassers ist unser besonderes Anliegen, denn Wasser ist keine Handelsware, sondern ein Gut, das ererbt worden ist und an die nachfolgenden Generationen weitergegeben werden muss.
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