Qualitätskontrolle

Das Lebensmittel Nr. 1
Das Lebensmittel Nr. 1 - Trinkwasser - unterliegt einer strengen Kontrolle durch die Gesundheitsbehörden, im Fall des Wasserverbandes des Gesundheitsamts des Schwalm-Eder-Kreises. In regelmäßigen Abständen werden Wasserproben gezogen und durch ein akkreditiertes Labor analysiert. So ist eine unabhängige Kontrolle der Qualität gleichzeitig auch ein gleichbleibender Ansporn für uns, für Sicherheit und Trinkwasserhygiene zu sorgen.

Gesetzliche Grundlage ist die Trinkwasserverordnung, die alle Rahmenbedingungen, Analysehäufigkeit und Grenzwerte in der Wasserversorgung festlegt.
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