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Wasser-Hausanschluss

Das Antragsformular finden Sie unter Formulare/Downloads.
Gemäß der Wasserversorgungssatzung der Mitgliedskommunen unseres Verbandes besteht eine Anschluss- und Benutzungsverpflichtung zur örtlichen Wasserversorgungsanlage.

Wenn der Bauherr mit seiner Vorbereitung zum Baubeginn soweit ist, stellt er einen Antrag auf Herstellung eines Hausanschlusses bei uns. Das Antragsformular finden Sie unter Formulare/Downloads.

Je nach Lage und Baugebiet übernimmt dann unser örtlicher Wassermeister die Beratung zur Herstellung und ein Termin wird vereinbart.

Zu diesem Termin kommt in der Regel unser Vertrags-Bauunternehmer mit seinen Maschinen, öffnet den Straßenkörper und den Graben für das Anschlussrohr und unsere Mitarbeiter setzen an die Hauptleitung in der Straße ein Anschlussformstück. Daran gekoppelt wird der PE-Schlauch, der dann die Verbindung zwischen Hauptleitung und dem Wasserzähler im Keller des Hauses darstellt. Wenn alles dicht ist, verfüllt der Bauunternehmer den Grabenbereich und stellt die Straßenoberfläche wieder her. Somit ist der Hausanschluss nutzbar.

Dem Bauherrn wird ein Aufmaß über die Bauleistungen zur Anerkennung vorgelegt. Auf diesem beruht dann der Kostenerstattungsbescheid unseres Hauses, der sowohl die Leistungen unserer Mitarbeiter als auch die des Unternehmers im Verhältnis 1:1 wiedergibt.
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